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Was ist Mediation.

Der Begriff der „Mediation“ kommt aus dem Lateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. Mit einer Mediation wird versucht unter den Parteien eine aussergerichtliche gemeinsame und eigenverantwortliche Konfliktlösung zu erarbeiten, die in einer verbindlichen abschliessenden Vereinbarung oder einem Vertrag zwischen den Parteien niedergelegt wird.

Hierbei ist es sehr wichtig, dass die Parteien zur einer Konfliktlösung auch bereit sind, da Sie “Herr des Verfahrens” bleiben und jede Partei bestrebt sein sollte, eine nachhaltige und tragfähige Lösung zu erzielen. Da einer der wichtigen Grundsätze der Mediation auf Freiwilligkeit beruht, kann jede Konfliktpartei - ohne Angaben von Gründen - die Mediation jederzeit beenden.

Bei der Vermittlung werden verschiedene Positionen durch einen unparteiischen Dritten (Mediator) so aufeinander zugeführt, dass eine Einigung der Parteien möglich wird. Die Lösung muss von den beteiligten Konfliktparteien selbst erarbeitet werden. Der Mediator ist Helfer und Vermittler, bei der Kommunikation zwischen den Parteien, sowie im Verhandlungs- und Einigungsprozess. Im Unterschied zum Richter verfügt er jedoch über keine Entscheidungskompetenz und macht auch, anders als ein Schiedsrichter keine direkten Lösungsvorschläge.

Eine Mediation ist .....

  • ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten,
  • ein freiwilliges und selbstbestimmendes Verfahren.
  • an dessen Verlauf die Konfliktparteien selbst teilnehmen.
  • ein Verfahren das von einem oder mehreren Mediatoren als externen, unabhängigen und neutralen Dritten durchgeführt wird
  • ein Verfahren, das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird
  • eine Möglichkeit an dessen Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde.
  • endet in einer einvernehmlichen Lösung, dessen Ergebnis am Ende schriftlich in einer Vereinbarung oder Vertrag festgehalten wird.

Eine Mediatior ist .....

  • stellt die Verfahrensregeln zur Verfügung
  • verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen
  • verantwortlich für eine kooperative und respektvolle Verhandlungsführung
  • verantwortlich, dass die Parteien untereinander fair und gerecht miteinander umgehen.
  • unparteiisch, neutral, allparteilisch und wart Stillschweigen

Wie könnte eine Mediation ablaufen

  • Phase 1:
  • (Ablauf des Mediationsprozesses (Zeit, Ort, Kosten) und Rolle der Medianten erläutern, Mediationseignung der Parteien klären, Verfahrensregeln erklären, Vertrag für das Verfahren abschliessen)
  • Phase 2:
  • (Themen sammeln (Bestandsaufnahme) und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen. Mediator stellt Fragen, wiederholt und fast zusammen, Vergangenheit aufbereiten und Emotionen abbauen.
  • Phase 3:
  • (die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten)
  • Phase 4:
  • (Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen)
  • Phase 5:
  • (Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss).

Wieso ist eine Mediation sinnvoll

”Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand” - so heißt es in einer alten Volksweisheit, in der viel Wahrheit steckt, denn auf hoher See weiß man nie was auf einen zukommt und vor Gericht kann man den Ausgang eines Gerichtsprozesses nie mit Sicherheit voraussagen.

Gerade Planungs- und Bauvorhaben sind erfahrungsgemäß sehr Problem- und Konfliktanfällig. Die Projekte stehen unter hohem Kosten- und Einsparungsdruck sowie Terminvorgaben auf der einen Seite und hohen Qualitätsansprüchen, unterschiedlicher Interessen der am Bau beteiligten Personen, auch der zukünftigen Nutzer, Käufer oder Mieter auf der anderen Seite. Dies wird dann noch durch eine unzureichende Kommunikation verstärkt und führt unweigerlich zu Konfliktpotential zwischen den unterschiedlichsten Parteien

Abhilfe kann hier eine Mediation bringen. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung. Sie dient dazu, außergerichtlich und selbstverantwortlich aufgetretene Probleme und Fragen gemeinsam zu klären und eine für beide Parteien tragbare Lösung zu erarbeiten. Hierzu ist es notwendig, dass sich die Parteien zur Durchführung der Mediation an bestimmte Verfahrensregeln halten müssen, die zum Einen zwischen den Konfliktbeteiligten und zum Anderen zwischen den Konfliktbeteiligten und dem Mediator gelten. siehe hierzu Ausführungen weiter oben.

Das zunehmende Streitpotential am Bau durch immer komplexere Bauten beschäftigt die Zivilgerichte über alle Massen. Oft geht es hierbei um technisch komplizierte Sachverhalte und hohe Streitwerte, wobei die Mehrzahl der Baustreitigkeiten durch Vergleich enden. Im Durchschnitt dauern Prozesse zwischen 2-4 Jahren in der ersten Instanz oder in Extremfällen (zweite Instanz) bis zu 8 oder mehr Jahren. Das kostet die Beteiligten viel Zeit, emotionale Kraft und vor allen Dingen sehr, sehr viel Geld. Selbst nach einem Obsiegen in einem Baurechtsstreit verbleibt das Vollstreckungsrisiko - Operation gelungen Patient tot.

Warum sollen die Parteien, solange sie noch Konfliktlösungsfähig sind, in einem außergerichtliches Verfahren - in dem Sie alle Entscheidungsvollmachten behalten, und noch in einer kurzer Zeit - Ihre Konflikte nicht selbst lösen können.

Die Mediation ist das kostengünstigste und zeitsparendste Verfahren, gefolgt vom Schiedsgericht und der normalen staatlichen Gerichtsbarkeit. Mediation kann in wenigen Stunden oder wenigen Tagen zu einer tragbaren Win-Win Lösung führen, was die nachfolgende Tabelle zeigt.

Streitwert

Mediation

Schiedsgericht

Gericht

5000 EUR

1000 EUR

5 h Mediator

6000 EUR

7000 EUR

15.000 EUR

1600 EUR

8 h Mediator

8000 EUR

10000 EUR

50.000 EUR

2400 EUR

12 h Mediator

15000 EUR

17000 EUR

Mediation: Stundensatz für Mediator/Sachverständige 200,00 EUR - Die Stundenzahl basiert auf Erfahrungswerte

Schiedsgericht: Kosten für 3 Schiedsrichter, Anwälte und Sachverständiger

Gericht: Kosten für 2 Instanzen, Anwälte und Sachverständiger - Vergleich

Die vorgenannten Kosten sind Schätzkosten und basieren auf Erfahrungswerte der letzten Jahren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Regel die Mediationskosten zwischen den Parteien 50/50 gesplittet werden und somit pro Partei nur zur Hälfte anfallen.

Die Beteiligten können den Konflikt zeitnah und kostengünstig beilegen, dabei Ihr Gesicht wahren und Ihre gesteckten Ziele erreichen.

Wo kann Mediation im Bauwesen sinnvoll eingesetzt werden

Eine Mediation kann natürlich in allen Bereichen unseres täglichen Lebens eingesetzt und genutzt werden. Speziell im Bauwesen kann dies im gesamten Bereich “Bauen und Wohnen” stattfinden.

  • Immobilienkauf
  • Mängelbehaftete Bauleistungen
  • Vertragsabwicklung von Bauleistungen
  • Zahlungsmodalitäten von Bauleistungen
  • Bauträgerstreitigkeiten
  • Mietrechtsangelegenheiten
  • Wohnungseigentumsangelegenheiten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Scheidungsangelegenheiten
  • Firmenübertragungen
  • und vieles mehr

Wer kann Mediationsaufgaben übernehmen/Wie finde ich den richtigen Mediator

Da im Baubereich die Bauvorhaben immer komplexer werden und dadurch zunehmend zertifizierte Sachverständige mit der gutachterlichen Beurteilung von Bauleistungen beauftragt werden, sind diese auf Grund Ihrer geprüften Sachkunde und Erfahrungen, auch im Hinblick auf Ihre Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität dafür prädestiniert eine Mediation - als Mediator - zu übernehmen.

Aber allein die Sachkunde eines Sachverständigen reicht nicht aus. Für eine ausreichende Sozialkompetenz muss ein Mediator über ausreichende Berufs- und Lebenserfahrung verfügen. Hierzu sollte genauso eine mindestens 20 jährige Berufserfahrung, wie auch eine entsprechende Anzahl, mit Erfolg abgeschlossener Mediationsverfahren zählen. Darüber hinaus sollte eine umfassende und anerkannte zusätzliche Mediationsausbildung, die in der Regel nur über ein Zusatzstudium (min. 700 Std.) erfolgt, durch den Mediator nachgewiesen werden. Des weiteren ist es unerlässlich, dass sich Mediatoren genauso wie Sachverständige regelmäßig weiterbilden und dies auch nachweisen.

Nach Auffassung des Autors sollte ein Mediator in den verschiedensten Bereichen aus Planen-Bauen-Wohnen, eine umfangreiche Berufserfahrung mitbringen und hierzu auf Verlangen Referenzen nachweisen können.

Siehe auch nachfolgende Übersicht.

Bei der Auswahl eines Mediators sollten oben genannte Anforderungen durch Aufforderung zur Angabe der Ausbildung bzw. Anerkennung, sowie Referenzenabfragen erfolgen. Ebenso sollten Angaben über abgeschlossene Mediationen angegeben werden.

Außer dem klassischen Mediationsverfahren verfügt der Autor - als zertifizierter Wirtschaftsmediator (IHK) - auch über entsprechende Erfahrung und mit Erfolg abgeschlossenen mediativen Sachverständigenvermittlungen. Hierbei arbeitet der Sachverständige im Fachgebiet des Konflikts bzw. Problems mit mediativen Vorgehensweisen. Im Unterschied zur Mediation greift aber der Sachverständige aktiv - auf beiderseitiges Verlangen und auf Wunsch der Parteien neutral und objektiv - in die Lösungsfindung beispielsweise auf Nachfragen mit Vorschlägen ein.

Stand 02/2012 - Dipl. Ing. (FH) M. Marx