Bauberatung

Illustrationen von Häusern in der Bauphase

Bei Bauberatung ist oft guter Rat teuer – oder nicht?

Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte bekommt fast immer Ärger mit Verkäufern, Nachbarn, Behörden, Planern, Baufirmen etc.

Streitigkeiten am Bau, wenn man ein Haus kaufen oder auch sanieren möchte sind an der Tagesordnung und bei all den komplexen Bereichen fast nie zu vermeiden.

Beharren die Parteien jeweils auf Ihren Standpunkten – ob richtig oder falsch – führt das zu einem hohen Eskalationspotenzial, was dann wiederum oft oder fast immer vor Gericht endet.

Als Ergebnis müssen hohe Zusatzkosten von mehreren tausend Euro gestemmt werden, was oft genug zu Nachfinanzierungen führt und nachhaltig die Lebensqualität schmälert.

In vielen Fällen führen die Streitereien auch zu existenziellen Problemen da die Finanzierung zu knapp bemessen wurde, die dann zum Verkauf der Immobilie zwingen und im Extremfall zu Scheidung der Partner führen können.

Soweit muss es aber nicht kommen, wenn rechtzeitig - bereits nachdem Mann/Frau (oder beide) den Entschluss gefasst haben ein Haus zu bauen oder zu kaufen – also von Anbeginn ein externer Sachverständiger eingeschaltet wird.

Sachverständiger sind Dienstleister und beraten in allen Bereich der Bauwirtschaft unabhängig, weisungsfrei und ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.

Nur sie verfügen über ein vielschichtiges Wissen in allen Bereichen des Bauwesen, des Bauvertrags- und Rechtswesen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Sie vereinigen Planer, Konstrukteur, Statiker, Ausführender, Finanz- und Kostencontroller als auch Berater bei Konflikten wie Mängel, Mängelbeseitigung und Überwachung von Fristen in einer Person.

Sobald man einen geeigneten Sachverständigen – siehe auch „Wie finde ich einen Sachverständigen?“ – gefunden hat, der in allen Bereichen des Bauwesens Erfahrung aufweist, reichen meist wenige Stunden aus um das geplante Bauvorhaben nach geltendem Baurecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik und bei Kauf von schlüsselfertigen Einfamilienhäusern den Kaufvertrag inkl. Baubeschreibung auf bauliche Fallstricke hin zu prüfen.

Das dabei entstehende Beratungshonorar für einen Sachverständigen ist daher gut angelegt und seinen „Preis wert“. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Sachverständigen wird der Beratungsempfänger zum Einen vor Ärger geschützt und zum Anderen hohe Zusatzkosten und langanhaltende teure Rechtsstreitigen vor Gericht vermieden.

Dadurch steigt die zukünftige Lebensqualität. Ebenso wird das investierte Vermögen nachhaltig gesichert und die Kosten für eine baubegleitende Beratung durch einen Sachverständigen fallen gegenüber den Investitionskosten bzgl. der Immobilie kaum ins Gewicht.

Nichtsdestotrotz kommt es häufiger als geplant zu Baumängeln oder Fehlern in der Planung und in der Ausführung.

Jeder Bau- und Sanierungswillige hat das Recht auf mängelfreie Ausführung und deren Übergabe.

Um Ausführungsfehler zu vermeiden ist zusätzlich zur Bauberatung eine BQÜ - Baubegleitende Qualitätsüberwachung sinnvoll, um parallel zu Planer, Statiker, ausführenden Handwerker u.a. eine externe Meinung an seiner Seite zu wissen.

Damit bei Problemen oder Mängel diese auch schriftlich festgehalten und dokumentiert sind und durch den Unternehmer beseitigt werden, empfiehlt sich eine BQA - Baubegleitende qualifizierte Abnahme.

Schalten Sie bei Mängel oder Abnahme auf jeden Fall unbedingt einen externen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden ein.

Das Gleiche gilt bei energetischen Sanierungen. Hier empfiehlt es sich einen externen Sachverständigen für eine BQE - Baubegleitende qualifizierte Energieberatung einzuschalten. Oft erhält man hierzu sogar Zuschüsse.

Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen oder aus Unwissenheit  das Kind in den Brunnen gefallen ist dann sollten Sie parallel zu einem Rechtsanwalt immer eine externen Sachverständigen für eine BQP - Baubegleitende qualifizierte Prozessbegleitung beauftragen.

Bautechnische Beratung

In keinem anderen Bereich werden jährlich mehr Gelder durch Fehlleistungen vernichtet, entstehen den Bauherren existenzielle Schäden durch Bauzeitverlängerungen, Nutzungsausfällen, Schadensbehebungskosten und nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen als in der Bauwirtschaft. Bauherren bzw. die, die es werden wollen, sind leichtfertig zu manipulieren, fallen auf vollmundige Versprechungen - auf entsprechend aufgemachten Prospekten - herein und lassen sich dann auf das Abenteuer Bauen ein, ohne die Tragweite ihres Tuns zu überblicken. Es kommt ja auch kein Mensch auf die Idee - an sich selbst - die Diagnose für gesundheitliche Probleme zu stellen, geschweige denn sich selbst zu behandeln oder sogar zu operieren. Beim Häuslebau ist das  anders. Da mutieren Mann, ab und an auch Frau, zu wahren Bauspezialisten, die alles wissen, alles können und die meinen, dass es ausreichend ist, das noch fehlende Wissen über das Internet - auf so mancher Netzplattform - zu vervollständigen und fehlendes Wissen zu hinterfragen. Frei nach einem Werbemotto “G. ist G.”. Folge sind dann nicht nur existenzielle Probleme, der so genannte “Strick um den Hals” oder “Geisel der Immobilie”, sondern auch Privatinsolvenz und sozialer Abstieg. Siehe hierzu auch Publikationen “Grundstückskauf”, “Kauf einer Immobilie” und “Finanzierung einer Immobilie

Zusammenfassung

In Anbetracht, dass eine BQÜ etwa 3 % der anrechenbaren Herstellungskosten nach HOAI beträgt, ist es nicht verständlich, dass immer und immer wieder Bauherren, Investoren und junge Familien in ihr Unglück rennen und das Ganze in einem Zeit- und nervenden Prozess endet.

Bei rechtzeitiger Einschaltung einer BQÜ könnten vor Auftragsvergabe, Überprüfungen der Angebote und Vertragsentwürfe durch den qualifizierten SV durchgeführt und durch Nachverhandlungen so Kostenersparnisse erzielt werden, so dass sich die Sachverständigenkosten für eine BQÜ zum Teil, wenn nicht sogar komplett, amortisieren und die zu erbringenden Bauleistungen als qualitativ hochwertig ausgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund sollte zuerst ein BQÜ - aber zumindest eine BQA - rechtzeitig beauftragt werden.

Wenn aber auch dieses versäumt wurde, sollte vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung - allein schon wegen erheblicher Kosten und Prozessrisiko - auf jeden Fall versucht werden, eine BQP/Mediation anzustreben. Dies kann man auch bereits in der Vertragsphase in den einzelnen Verträgen berücksichtigen.

Wenn sich die Vertragspartner darüber einig sind spart dies Zeit, Kosten und vor allen Dingen Nerven und man gewinnt darüber hinaus erhebliche Lebensqualität.