Wie finde ich den richtigen Sachverständigen?
Der Titel des “Sachverständigen” ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder, der eine besondere Sachkunde nachweist, als “Sachverständiger” bezeichnet werden kann.
Es gibt verschiedene Arten von Sachverständigen:
- zertifizierte Sachverständige
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- staatlich anerkannte Sachverständige
- amtlich anerkannte Sachverständige
- sonstige Sachverständige
- freie Sachverständige
Grundsätzlich gilt, dass o.g. Arten von Sachverständigen keine Hinweise über die tatsächliche besondere Sach- und Fachkunde eines jeden einzelnen Sachverständigen geben. Vielmehr soll es aufzeigen, dass in Deutschland verschieden Bestellungskörperschaften existieren, die jeweils für sich in Anspruch nehmen Sachverständige nach Ihren Prüfungsvorgaben zu bestellen.
Das heisst jeder, der Sachverständiger werden will, muss sich intensiv mit den Bestellungsvorraussetzungen der jeweiligen Bestellungskörperschaften auseinander setzen. Sodann den Nachweis seiner besonderen Sachkunde führen - oft ist dies auch mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung verbunden - um dann schliesslich in die elitäre Gesellschaft der jeweiligen Bestellungskörperschaft als Sachverständiger aufgenommen zu werden.
Doch nicht jeder Sachverständige, der dieses Prozedere durchläuft, hat die Sachlichkeit, Souveränität und Menschlichkeit, die man als Sachverständiger darüber hinaus benötigt. Viele Sachverständige überschätzen sich und überschreiten oft Ihre fachlichen Grenzen. Dies führt unter Umständen - wegen Fehleinschätzung - in eine falsche Richtung und dient weder den Parteien noch den Gerichten.
Ein Sachverständiger benötigt seinen ganzen Sachverstand in Verbindung mit Objektivität, Erfahrung, Unvoreingenommenheit, Unabhängigkeit und Souveränität. Diese Attribute kann er sich nur in langjähriger praktischer Tätigkeit durch Erstellung von Gerichts- und Privatgutachten erarbeiten. Natürlich in Verbindung mit der ständigen Weiterentwicklung seines Wissens über die neuesten Regeln der Technik und Wissenschaft und der regelmässigen Weiterbildung.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich, wie in anderen Dingen des Lebens auch. Lassen Sie sich Referenzen nennen und vorlegen. Jeder Sachverständige sollte sortiert nach Gerichts- und Privatgutachten Ihnen eine entsprechende Gutachtenliste mit Themenschwerpunkte vorlegen können. Aus diesen Listen können Sie entnehmen wann und wie oft der Sachverständige für Gerichte als auch für private Bauherren tätig war.
Ideal sind Sachverständigensozietäten - Zusammenschluss von Sachverständigen - mit eigenem Labor- und Baustoffprüflaboratorium, um analytische Untersuchungen durchzuführen zu können, da dort anders als die Regel, Sachverständige in Gemeinschaften Ihr Wissen untereinander austauschen und sich somit hervorragend ergänzen.