Randdämmschalung im Kontext der Abdichtungsnorm - Geht das?
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Matthias Marx, Stand: 01/2020
Ist das normkonform?
Entspricht die Ausführungsart den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
Seit einigen Jahren werden zunehmend bei der Errichtung von Einfamilienhäusern ohne Keller, die mit Wärmedämmsteinen – wie z.B. Gasbeton, Dämmsteinen o.ä. – errichtet werden die Bodenplattenschalung aus einer herkömmlichen Holzschalung durch eine Dämmung, die gleichzeitig auch als Schalkörper dient ersetzt. Nach einigen Jahren – meistens > 5 Jahre nach Fertigstellung - melden sich zunehmend die Hauseigentümer bei mir und beschweren sich, dass im Sockelbereich vermehrt feuchte Stellen und vereinzelt auch Schimmelbildung festgestellt wird.
Grund genug hier mal genauer hinzuschauen und sich die Ausführungskonstruktion mal vorzunehmen.
Da dieses Thema wohl viele Bauherren und spätere Hauseigentümer betrifft, habe ich auch ein Erklärvideo 01/2020 abgedreht und ergänzend diese Publikation zur Fehlervermeidung verfasst.
Was passiert überhaupt da an der Baustelle?
Früher hat man einfach Holzbohlen genommen und als Schalung auf der zuvor hergestellten und verdichteten Schottertragschicht, die Bodenplatte mittels Holzwiderlager und Eisenstäben, die in den Boden gehämmert wurden und so die Holzbohlen fixierten, eingeschalt. Das sah in Regel dann so aus:
Gleichzeitig hat man die Bodenplatte ein wenig größer gemacht als die Außenabmessungen des Hauses, so dass nachher das Außenmauerwerk wenige cm von der Vorderkante der Bodenplatte zurückversetzt hergestellt wurde.
Danach musste dann noch die Abdichtungs- und Wärmedämmführung vorgenommen werden. Dazu aber später mehr.
Um sich nun Kosten, insbesondere Einschalungs- und nachträgliche Dämmkosten, zu sparen ist Mann oder Frau – keiner weiß genau wer es war – auf die glorreiche Idee gekommen, man könne ja Arbeitsgänge und Material sparen und sich so Wettbewerbsvorteile, gegenüber der Konkurrenz, verschaffen.
Natürlich auf Kosten der Bauherren, die nachher die Probleme haben.
Und so schaut dann die Konstruktion mit Wärmedämmschalung und den kritischen Punkten aus:
- Punkt 01:
keine Kanten gefast, wie in der Norm gefordert - Punkt 02:
keine Abdichtung auf Stirnseite Bodenplatte, wie in der Norm gefordert - Punkt 03:
oft unterschiedliche Materialien, keine Verklebung, keine Lagesicherung - Punkt 04:
keine geschlossene Wannenausbildung mit der Abdichtung am aufgehenden Mauerwerk umlaufend - Punkt 05:
keine dauerhafte Verklebung der senkrechten Abdichtungsebene zur horizontale Abdichtungsebene. Funktioniert bei 3 mm Dicke nicht. Darüber hinaus führen Mörtelreste in der Fuge zu Feuchtebrücken. Auf Materialverträglichkeit wird nicht geachtet. - Punkt 06:
Unterläufigkeit unter Mauerwerk nicht dauerhaft gesichert, Feuchtebrücken führen langsam aber sicher – über Jahre hinweg - zum Feuchteintrag ins Mauerwerk - Punkt 07:
Wärmedämmung (Randdämmschalung) wird über Jahre durchfeuchtet und säuft irgendwann ab. Schlechte bzw. keine Wärmedämmwirkung - Punkt 08:
oft außermittige Lasteinwirkung auf Dämmung. Dämmung kann keine Lasten aufnehmen
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Schwach- und Mängelpunkte muss man diese Art der Ausführung als nicht normgerecht einstufen, da die Gefahr besteht, dass über Jahre hinweg Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringen kann.
Folge sind ein hoher und teurer Sanierungsaufwand.
Podcast Folge 2: Sockelabdichtung und wie man es richtig macht
Workshop Folge 1: Bauen und Sanieren - Sockelabdichtung 01
Veröffentlicht: 09/2020
Workshop Folge 2: Bauen und Sanieren - Sockelabdichtung 02
Veröffentlicht: 10/2020