Pfusch am Bau – kann man ihn vermeiden?
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Matthias Marx, Stand: 04/2016
Ist das überhaupt möglich?
Gibt es überhaupt eine absolute Mängelfreiheit am Bau?
Für jeden Bauherrn ist Pfusch das größte Problem, den er sich vorstellen kann. Denn es kann sich sehr schnell zu einem existenziellen Problem auswachsen, wo das gesamte Vermögen zur Disposition steht. Deshalb sollten Bauherren genau überprüfen auf wen sie sich da einlassen um großen finanziellen Schaden zu vermeiden.
Insbesondere bei schlüsselfertigen Häusern ist es von großer und entscheidender Wichtigkeit, zunächst alles im Detail zu prüfen und zu vergleichen bevor der Vertrag oder die Verträge unterschrieben werden. Gleiches gilt wenn man alles selbst machen möchte.
Ratschlag vom Verfasser. Lass es sein, das geht in die Hose. Man muss so vieles beachten und an vieles denken – wie z.B. Gesetze, Baurecht, Regel der Technik u.v.m. Das kann ein Laie nicht bewerkstelligen. Bei Einzelgewerkvergabe gilt die klare Empfehlung ein geeignetes und sachkundiges Planungsbüro einzuschalten und zu beauftragen. Das investierte Geld ist sicherlich gut angelegt.
Schauen Sie sich das Planungsbüro persönlich an und machen Sie sich ein Bild. Die ersten Gespräche müssen unverbindlich und kostenlos sein.
Lassen Sie sich Referenzobjekte nennen und wählen Sie aus einer Projektliste der letzten 3 bis 4 Jahren willkürlich 5 Objekte aus und sprechen Sie anschließend mit den dortigen Kunden vor Ort persönlich. Gleiches gilt für den schlüsselfertigen Wohnungsbau.
Sie müssen die Initiative ergreifen.
Doch selbst wenn man vermeintlich alles richtig gemacht hat passieren zu häufig gravierende Fehler aus denen dann Mängel hervorgehen die erhebliche Kosten auf Seiten der Bauherren produzieren.
Man kann sich nicht vorstellen welche Fehler - Fehleinschätzungen, Falschkalkulationen selbst gestandenen Planern, Objektüberwacher, Haushersteller, Handwerkern u.a. - machen, die dann Anwälte, Gerichte und Sachverständige beschäftigen. Leider geben die alljährlich durchgeführten gutachterlichen Beratungen und beauftragten Gutachten keinen Anlass zur Entwarnung. Im Gegenteil.
Aus diesem Grund heißt die ganz klare Empfehlung, schalten Sie immer – egal bei welchem Auftrag wie gebaut wird – einen externen Sachverständigen von Beginn an ein, der sie in allen Fragen berät. Siehe hierzu auch Rubrik Bauberatung.
Der externe Sachverständige beurteilt den zukünftigen Vertragspartner, kontrolliert und beurteilt Baubeschreibung, Bauverträge, Bauplanung nach öffentlichem Baurecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, stellt unangenehme Fragen und sorgt dafür, dass der Auftraggeber bzw. Bauherr nicht nur mit Worten abgesichert ist.
Nichts destotrotz, gibt es überhaupt Baumaßnahmen ohne Mangel?
Ist das überhaupt möglich?
Eine klare Aussage eines Sachverständigen der weiß von was er spricht…….. Nein…….!!!!
Es wird immer Beanstandungen und Meinungsverschiedenheiten über Mängel, Ausführungsart, Fehler u.a. geben. Die Frage ist doch, was ist berechtig, was nicht, was ist hinnehmbar und was muss ich als Bauherr oder Auftraggeber hinnehmen.
….“sogenannte hinnehmbare Mängel….“
Diese Frage kann nur durch einen sachkundigen und berufserfahrenen SV beantwortet werden. Siehe hierzu „Wie finde ich den richtigen SV“
Weiterführende Themen sind Bauberatung und Mediation
Insofern sollte eine Bauabnahme nie ohne einen SV erfolgen.
„….ohne meinen Sachverständigen sag ich nichts…..“
Die Folgen einer Abnahme sind weitreichend. Insbesondere im Falle der Beweisumkehr nach Abnahme. Dann muss der AG das Vorhandensein von Mängel nachweißen. Das kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Vor diesem Hintergrund empfehle wir immer zunächst die Schlussabnahme gründlich vorzubereiten. Hierzu hat sich bewährt acht bis zehn Tage vor der eigentlichen Schlussabnahme mit dem Unternehmer eine Vorbegehung zusammen mit einem unabhängigen SV durchzuführen und alle Beanstandungen vorab inkl. Bild aufzunehmen und zu dokumentieren.
Dann hat man bei der eigentlichen Schlussabnahme gute Karten, dass seine Bedürfnisse auch wirklich wahrgenommen werden und die Beanstandungen auch zeitnah beseitigt werden.