Checkup für eine Energieberatung
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Matthias Marx, Stand: 11/2012
Die energetische Sanierung eines Gebäudes - ob Einzel- oder Gesamtmaßnahmen - stellt für viele Eigentümer ein komplexes Thema da, zumal auf der einen Seite erhebliche Investitionskosten für eine energetische Sanierung notwendig werden und auf der anderen Seite die schwierige Entscheidung steht, ob sich die eingesetzten Kosten überhaupt in einem überschaubaren Zeitraum amortisieren. (Wirtschaftlichkeitsgebot)
Insofern möchten wir Ihnen einen Ablaufplan an Hand geben, der Sie in diesem komplexen Thema kurz vorab informieren und begleiten soll.
Step 1
Zunächst müssen Sie sich einen Sachverständigen für Energiewirtschaft respektive Energieberater suchen. Wie Sie hier vorgehen sollen, finden Sie auf der Seite
Lassen Sie sich auf jeden Fall Referenzobjekte, die nicht älter als 6 Monate sein sollten, zeigen. Gegebenenfalls ist auch hier schon ein Erstgespräch - das auf jeden Fall kostenlos sein sollte - in den Büroräumen des SV zu empfehlen. Schauen Sie sich seine Arbeitsweise an und lassen Sie sich entsprechende energetische Gutachten zeigen.
Step 2
Sobald Sie einen SV gefunden haben, sollte ein Vorgespräch in den Büroräumen des SV stattfinden, in dem die energetische Ziele und Ihre Wünsche definiert werden. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob die Beratungsleistungen des SV von Dritten gefördert wird. (Step 1 und 2 können auch zusammen erfolgen.)
Step 3
Danach werden Bestandsunterlagen zur Verfügung gestellt und es findet ein Ortstermin durch den SV statt. Bei diesem Ortstermin wird der energetische IST-Zustand Ihrer Immobilie und Schwachstellen dokumentiert.
Step 4
Anschließend werden durch den SV umfangreiche Berechnungen durchgeführt und ein umfängliches Energiekonzept (energetische Gesamtbetrachtung) angefertigt. In diesem Energiekonzept werden der energetische IST-Zustand, einer möglichen energetischen Sanierung mit unterschiedlichen Anlagenkomponenten oder deren Kombination sowie deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeit gegenübergestellt. Als Abschluss wird durch den SV eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die Sie kurz- oder mittelfristig umsetzen und entsprechende Zuschüsse beantragen können. Das Ganze mündet in einem gemeinsamen Abschlussgespräch.
Step 5
Nach erfolgtem Abschlussgespräch über das energetische Gesamtkonzept und der Wahl, welche energetische Sanierungsschritte (Einzel- oder mehrere Maßnahmen bis hin zu einer energetischen Gesamtsanierung) folgen sollen, werden Zuschüsse von den einzelnen Zuschussgeber wie Bund, Land, Kreis, Kommune oder Drittfördermittelgeber beantragt. Hier ist es zwingend notwendig, dass Sie mit einem SV zusammen arbeiten, der über die einzelnen Fördermittelzulassungen zur Beantragung verfügt.
Step 6
Nach erfolgter Zuschussgewährung und vorliegenden der einzelnen Bescheide kann mit der Sanierung begonnen werden. (Achtung Fördermittelverlust bei vorzeitiger Auftragsvergabe).
Auch für die baubegleitende Überwachung der energetischen Sanierung erhalten Sie Zuschüsse
Step 7
Sobald die energetische Sanierung beendet ist, muss der SV die energetische Durchführung bestätigen, so dass im Anschluss an die Sanierung auch die Zuschüsse an den Immobilieneigentümer ausgezahlt werden können. Darüber hinaus werden Zuschüsse beantragt, die erst nach Ausführung der Sanierung beantragt werden können.
Fazit
Wie man unschwer erkennen kann - und um Fehler insbesondere Fördermittelverlust zu vermeiden - ist es von entscheidender Wichtigkeit die o.g. einzelnen Step´s umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir immer zu allererst ein unverbindliches Beratungsgespräch bei einem Sachverständigen für Energiewirtschaft respektive Energieberater durch zu führen, um über Ziele, Vorgehensweise und Detailfragen zu sprechen.
Ein verantwortungsvoller Energieberater macht dies immer kostenlos. (Ansonsten Hände weg von solchen, die für ein Erstgespräch ein Honorar verlangen.)