BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung

BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Illustrationen von Häusern in der Bauphase

Abhilfe kann hier Baubegleitende Qualitätsüberwachung (abgek. BQÜ) sein, die bereits in der Planungsphase beginnt - denn mindestens 1/3 aller Baumängel wird bereits in der Planungs- und Vertragsphase erzeugt - und die gesamte Baumaßnahme bis zur Fertigstellung begleitet.

Bei der BQÜ wird in vereinbarten Abständen bzw. nach Baufortschritt durch den Sachverständigen (abgek. SV) eine Ortsbegehung an der Baumaßnahme durchgeführt und evtl. Auffälligkeiten oder Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Bauherren protokolliert.

Eine BQÜ hat nicht die Funktion einer Bauleitungstätigkeit nach HOAI. Darüber hinaus muss klar sein, dass der SV auch keine Weisungsbefugnis gegenüber Dritten hat.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den SV für die BQÜ bereits vor Beginn der Planungsphase zu beauftragen, denn dann besteht auch die Möglichkeit, Entwurfs- und Ausführungsplanung, sowie Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Verträge auf Fehler und Unstimmigkeiten zu überprüfen und evtl. Empfehlungen auszusprechen.

So können Mängel und Unzulänglichkeiten vor der Entstehung erkannt und verhindert werden, sowie die am Bau Beteiligten auf ein Höchstmaß an Qualität sensibilisiert werden. Gleichzeitig werden durch die BQÜ Qualitätseinbußen, Nutzungsausfälle, Verzögerungen, Folgeschäden bzw. Wertminderungen, Abnahme- und Zahlungsverweigerungen vermieden und gleichzeitig Investitions-, Budget- und Renditeerwartungen gesichert.