Energieausweis – Hintergründe, Vorgehensweise und Kosten
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Matthias Marx, Stand: 11/2014
Seit einiger Zeit häufen sich die Anrufe von Interessenten, Immobilienmaklern, Käufern u.a., die nach Energieausweisen und deren Kosten nachfragen.
Hier hat sich gezeigt, dass erhebliche Informationsdefizite vorherrschen.
Grund genug Hintergründe, Vorgehensweisen und Kosten in einer Publikation kurz und bündig zusammenzufassen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsnachweis und den Bedarfsnachweis.
Grundsätzlich benötigt man einen Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie Leasing einer Immobilie. Dieser muss bereits bei der ersten Begehung der Immobilie unaufgefordert durch den Veräußerer oder Anbieter (Immobilienmakler) dem zukünftigen Käufer oder Interessenten vorgezeigt bzw. ausgehändigt werden.
Einen Verbrauchsausweis ist nur bei Gebäuden erlaubt, die mindestens 5 Wohneinheiten besitzen oder nach 1977 errichtet wurden oder die mindestens auf das Wärmeschutzniveau besser als 1977 nachträglich ertüchtigt wurden.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird anhand der Verbrauchsabrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre, einer anschließenden rechnerischen Bereinigung durch Klimafaktoren die Energiekennwerte ermittelt. Da der Verbrauchsausweis nutzerabhängig ist, ist diese Art von Energieausweis wenig aussagefähig und erlaubt auslegungsbedingt dem Verkäufer einen sehr großen Spielraum.
Kosten für solche Verbrauchsausweise liegen bei diversen Anbietern im Internet ab 30 EUR aufwärts.
Fazit
Verbrauchsausweise sind in der Regel das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Aus diesem Grunde Hände weg von Verbrauchsenergieausweisen aus Internet und Co., da sie Tor und Tür öffnen für Abzocke und Missbrauch.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis, sieht die Sache schon ganz anders aus. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.
Hier werden unter standardisierten Randbedingungen nach der jeweils gültigen EnEV (Energieeinsparverordnung) die Energiekennwerte nach einem aufwendigen Rechenverfahren und mit Hilfe von Softwareprogrammen unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet. Bei dieser Berechnung werden physikalische Kennwerte der Gebäudehülle und die Anlagentechnik bewertet. Ebenso müssen im Zuge dieser Berechnungen – wie auch beim Verbrauchsausweis –Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik durch den Energieberater aufgezeigt und Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dokumentiert werden.
Insofern ist eine Vor-Ort-Begehung am eigentlichen Objekt zwingend notwendig.
Kosten für einen solchen Bedarfsausweis liegen bei einem normalen Einfamilienhaus mit einfacher Kubatur bei etwa 1.200 EUR zzgl. Mwst. aufwärts.
Warum ist das so teuer?
Im nachfolgenden soll transparent gemacht werden, welchen Zeitaufwand ein seriöser Energieberater an Stundenaufwand für o.g. Bedarfsenergieausweis aufbringen muss.
- Step 1:
Plandaten und Verbräuche zusammentragen kontrollieren und zusammenstellen
Zeitaufwand ca. 20-30 Min. - Step 2:
Akten anlegen zur weiteren Archivierung
Zeitaufwand ca. 15 Min. - Step 3:
Vor-Ort-Termin
Aufnahme aller energetischen Daten
Hin- und Rückfahrt inkl. Km-Leistung
Zeitaufwand ca. 2-3 Std. - Step 4:
Eingaben der Plandaten 3D-Visualisierung
Zeitaufwand ca. 2-3 Std. - Step 5:
Berechnung des energetischen Ist-Zustandes
Zeitaufwand ca. 1-2 Std. - Step 6:
Berechnung von mindestens einer Modernisierungsempfehlung
In der Regel aber 4-6 Varianten notwendig.
Zeitaufwand ca. 1-2 Std. - Step 7:
Zusammenstellung der Ergebnisse
Beantragung der Registernummer
Angaben von Modernisierungsempfehlungen
Erstellung des Energieausweises
Komplette Dokumentation archivieren und vorhalten.
Zeitaufwand ca. 1-2 Std.
Der gesamte Zeitaufwand wie oben beschrieben liegt zwischen 8 und 12 Ingenieurstunden, aber nur bei einfacher Kubatur des Gebäudes und Vorliegen von Planunterlagen.
Sollte ein Aufmaß notwendig werden, da Bestandsunterlagen fehlen, ist mit einem höheren Zeitaufwand und höheren Kosten zu rechnen.
Fazit
Eigentümer und zukünftige Käufer sollen den Sanierungsbedarf sehen und dem Mieter ggf. im Vorfeld einer Anmietung anschaulich gemacht werden, was an Heizkosten auf sie zukommen kann.
Insofern ist ein Energiebedarfsausweis immer einem Verbrauchsausweis vorzuziehen.