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Winterbaustelle – nur Show der Bauträger

von Matthias Marx

Fehlerhafter Fensterbankanschluss

„……..Bauen unterm Zelt. Um unsere hohen  Qualitätsstandards auch im Herbst und Winter sowie in den kalten Wochen des Frühjahrs konsequent umzusetzen, schützen wir die Baustelle vor Witterungseinflüssen wie starkem Frost und Feuchtigkeit…..“

So oder so ähnlich heißt es in den plakativen Ausführungen im Internet oder in den Printmedien, um auf Kundenfang zu gehen und den Bauherren, der in aller Regel Laie ist zu beruhigen und ein Maß an hoher Qualität zu suggerieren.

Aber alles nur Showbusiness des Bauträgers.

In Praxis läuft das alles ganz anders ab und hat mit einer ordnungsgemäßen Winterbaustelle, die auch noch vor Frost geschützt wird, nichts zu tun.

Um eine Winterbaustelle ordnungsgemäß einzurichten und dauerhaft vorzuhalten, muss eine komplett hermetisch geschlossene und ausreichend große Hülle um das gesamte Bauwerk errichtet werden. Die eigentliche Hülle muss fest, stabil und vor allen Dingen Wärmedämm- und Lüftungseigenschaften (also ausreichende Durchlässe) haben, damit die Winterbaustelle Tag und Nacht ordnungsgemäß und ausreichend beheizt und belüftet werden kann. Hierzu sind dann dauerhaft frostfreie und Herstellerkonforme Temperaturen von über 5-7 Grad Celsius Tag und Nacht sicherzustellen.

Denn Bauschäden entstehen im Winter immer durch die Wechselwirkungen von Frost/Tau und Unterschreiten der kritischen Bauteiltemperaturen < 5 Grad Celsius sowie bei Regen sowie Feuchteeinwirkung auf die Bauteiloberflächen.

Sehr kritisch sind hierbei die Ausführungen des Mauerwerks- und Betonbaus sowie der Abdichtungsarbeiten, da zum einen die Oberflächen entweder zu feucht sind oder zum anderen morgens nach einer frostigen Nacht die Bauteiloberflächen oder auch die Bauteile selbst noch gefroren sind.

Folgen sind Abbinde- und Durchtrocknungsstörungen, wenn Materialien bei zu geringen Temperaturen verarbeitet oder dem Frost über Nacht ausgesetzt sind und nicht geschützt werden.

Insbesondere wenn bei Minusgraden gemauert oder betoniert wird sind ganz besondere Maßnahmen erforderlich. Dies ist den jeweiligen Regelwerken zu entnehmen.

Darüber hinaus dürfen gefrorene oder angefrorene Baustoffe nicht mehr eingesetzt werden. Das gilt auch für gefrorene Untergründe. Auf solch gefrorenen Untergründen dürfen keine Beschichtungen aufgebracht werden.

Ebenso sind die Arbeiten und die Schutzmaßnahmen im Zuge einer Winterbaustelle zu überwachen und ausreichend mit entsprechender Detailschärfe zu dokumentieren. Hilfreich sind hier entsprechende Überwachungsinstrumente und Datenlogger, die die Baustellentemperaturen und Feuchten – somit also das Baustellenklima vor Ort - aufzeichnen.

Doch grundsätzlich lautet die Devise, wenn es draußen zu kalt oder zu nass ist, einfach mal 2-3 Monate zuwarten und erst weitermachen, wenn sichergestellt ist, dass die Temperaturen dauerhaft über 10 Grad Celsius liegen. Das haben die „Alten“ früher auch so gemacht und den Winter….Winter sein lassen.

Ihr Haus wird es Ihnen danken und Schäden am Bauwerk werden vermieden.

Und so sieht es dann in der Praxis aus, wie im Bild gezeigt. Eine billige Plastikplane über einem Gerüst, die weder Frostsicher noch Regensicher ist. Dauerhafte Beheizung Fehlanzeige. Aber den Bauherrn freuts und wägt ihn in Sicherheit.

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